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VGH Bayern, 27.05.2019 - 10 CS 19.678 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AufenthG § 61 Abs. 1c Satz 1 Nr. 3
Erfolglose Beschwerde gegen die räumliche Aufenthaltsbeschränkung eines ausreisepflichtigen Pakistani - Wolters Kluwer
Aufenthaltsrecht; räumliche Beschränkung auf den Landkreis; Verhältnismäßigkeit
- rewis.io
Erfolglose Beschwerde gegen die räumliche Aufenthaltsbeschränkung eines ausreisepflichtigen Pakistani
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 61 Abs. 1c S. 1 Nr. 3
Aufenthaltsrecht; räumliche Beschränkung auf den Landkreis; Verhältnismäßigkeit - rechtsportal.de
AufenthG § 61 Abs. 1c S. 1 Nr. 3
Rechtmäßige räumliche Beschränkung des Aufenthalts auf einen bestimmten Landkreis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 07.03.2019 - M 24 S 18.3885
- VGH Bayern, 27.05.2019 - 10 CS 19.678
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 31.10.2023 - 10 C 23.1526
Nebenbestimmung zur Duldung
Hier standen konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevor, da die Ausländerbehörde im maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt bereits beim Landesamt für Asyl und Rückführungen die Luftabschiebung der Antragsteller beantragt hatte, so dass eine Abschiebung schon vor dem regulären Ablauf der Dauer der Duldung in Betracht kam (vgl. BayVGH, B.v. 27.5.2019 - 10 CS 19.678 - juris Rn. 7). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2020 - 18 B 1364/20
Streitwert Verteilung
vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. August 2016 - 1 B 44.16 -, juris Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 27. Mai 2019 - 10 CS 19.678 -, juris Rn. 10; SächsOVG, Beschluss vom 21. Februar 2019 - 3 E 5/19 -, juris Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2018 - OVG 2 S 7.18,OVG 2 M 5.18 -, juris Rn. 15; OVG Hamburg, Beschluss vom 27. August 2015 - 1 Bs 159/15 -, juris Rn. 13; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 2 L 152/13 -, juris Rn. 20.; vgl. auch Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs. - VG Ansbach, 29.05.2020 - AN 11 K 18.00852
Räumliche Beschränkung für Ausreisepflichtigen
Der auf § 61 Abs. 1 c Satz 2 AufenthG gestützte Eingriff in die Bewegungsfreiheit des seit Jahren ausreisepflichtigen Ausländers ist jedoch insbesondere auch deshalb gerechtfertigt, weil sich die Wohnung des Klägers ohnehin im Landkreis ... befindet und dieser auf Antrag in begründeten Fällen mit Erlaubnis der Ausländerbehörde das Kreisgebiet für einen begrenzten Zeitraum verlassen darf; hierzu beinhaltet der Bescheid, dass dem Kläger Verlassenserlaubnisse erteilt werden können (vgl. BayVGH B.v. 27.5.2019 - 10 CS 19.678 - juris Rn. 8).